Barrierefreiheit

Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

Die Kardinal-von-Galen-Schule Werne hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die zentralen Informationsangebote der Kardinal-von-Galen-Schule Werne im Internet, die über die URL https://www.kvg-werne.de erreichbar sind gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) [de] und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen [de].

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) § 12a Barrierefreie Informationstechnik und der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente ist der internationale Standard PDF/UA-1 Grundlage für die Barrierefreiheit.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung (Art.3 Abs. 1 lit. a) 1. Spiegelstrich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 vom 11.10.2018)
Erstellt am: 26.01.2024
Zuletzt geprüft am: 26.01.2024

Realisierte Aspekte der Barrierefreiheit (Überblick über die Kernaspekte)

  • Der Dokumenttitel bezeichnet den Inhalt einer Webseite kurz und angemessen.
  • Seiteninhalte sind mit Überschriften gegliedert bzw. erschlossen. Jeder Text, der inhaltlich eine Überschrift darstellt, ist auch als HTML-Überschrift ausgezeichnet. Jede HTML-Überschrift, die als solche dargestellt ist, ist auch inhaltlich eine Überschrift.
  • Listen sind mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet. Absätze und Texthervorhebungen sind mit geeigneten Strukturelementen ausgezeichnet. Datentabellen sind richtig aufgebaut und ausgezeichnet.
  • Texte können vergrößert (oder verkleinert) werden. Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Alle Links, Buttons (beispielsweise auch die Bedienelemente eines Mediaelements) und Formularelemente sind auch mit der Tastatur erreich- und bedienbar. Der Fokus ist immer sichtbar.
  • Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen.
  • Die Lesereihenfolge wird berücksichtigt, Seiteninhalte stehen unabhängig von der Darstellung in einer sinnvollen und brauchbaren Reihenfolge.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Auf Grund der Größe und Komplexität des Webauftrittes bitten wir in dieser Sache um Geduld. Folgende nicht barrierefreie Inhalte gibt es derzeit noch an einigen Stellen des Webauftrittes:

  • Stellenweise fehlen Alternativen (alt-Attribute) oder Alternativtexte für Bilder oder grafische Elemente beziehungsweise Bedienelemente.
  • Bei einigen Tabellen fehlt die Beschreibung sowie die Zuordnung von Tabellenzellen.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
  • Links können unverständlich sein.
  • Für eingebundene Videos stehen derzeit keine Audiotranskriptionen zur Verfügung.
  • Für eingebundene Videos stehen nur teilweise Untertitel zur Verfügung.
  • Eingebundene Dokumente, wie etwa PDF-Dokumente, liegen nicht durchgängig in einer barrierefreien Form vor.
  • Kontraste von Schaltflächen sind teilweise unzureichend (unterhalb der Verhältnisse von 4,5:1 liegend).
  • Der Webauftritt bietet keine Angebote in Gebärdensprache.
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte werden selten gekennzeichnet.
  • Der eingebundene Lageplan wurde noch nicht um eine Textform ergänzt.
  • Die Position des Tastaturfokus ist nicht immer klar ersichtlich.
  • Bewegte Inhalte (Slider) sind nicht immer abschaltbar.

Barrierefreie Alternativen

Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen, Webseiten oder Web-Anwendungen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sekretariat helfen den Menschen, denen die Nutzung und Erfassung der Webinhalte wegen mangelnder Barrierefreiheit unmöglich ist, auf verschiedene Arten:

  • in persönlichen Gesprächen
  • am Telefon
  • per E-Mail
  • postalisch

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag [de] aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25 
40219 Düsseldorf

 

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